Fördergebiet ,,Barmbek-Nord, Fuhlsbüttler Straße

Laufzeitverlängerung bis Ende 2023

Im Jahr 2005 ist das heutige „Fördergebiet Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße“ per Senatsbeschluss förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) aufgenommen worden. Die ursprüngliche Gebietslaufzeit war bis Ende 2020 vorgesehen, nun gibt es eine Verlängerung bis Ende 2023.
Das für das Fördergebiet „Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße“ zuständige Bezirksamt Hamburg-Nord hat die Bilanz für den Gebietsentwicklungsprozess bis 2020 erstellt. Bisher sind zahlreiche Meilensteine, wie die Neugestaltung des Museumshofes, der Erweiterungsbau der Zinnschmelze, oder die Umgestaltung der „Fuhle“ erfolgreich umgesetzt worden. Dennoch ist weiterer Bedarf für eine Verlängerung festgestellt worden. Grund hierfür ist, dass einzelne Sanierungsziele noch nicht vollständig erreicht worden sind und Maßnahmen, wie der Barmbeker Gleisbogen, der Bau der Maurienbrücke und die weitere Beratung von Eigentümer:innen sowie Gewerbetreibenden an der Fuhlsbüttler Straße noch fortgeführt werden müssen. Die Verlängerung ermöglicht eine nahtlose Weiterförderung der ausstehenden Maßnahmen bis Ende 2023.

Hamburg Barmbek: Baustellen, Events & Aktuelles

Auf dieser Internetseite informiert das Baustellenmanagement im Fördergebiet Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße in Hamburg Barmbek über aktuelle Vorhaben und Projekte.

Maurienbrücke: Neubau einer Fußgängerbrücke über den Osterbekkanal
 

Zur besseren Wegeverbindung des Stadtteilzentrums Barmbek-Nord mit dem angrenzenden südlichen Umfeld erfolgt die Wiedererrichtung der Maurienbrücke über den Osterbekkanal. Ab der zweiten Dezemberwoche 2020 beginnen die vorbereitenden Arbeiten zur Baugrundherstellung und ab Januar 2021 die eigentlichen Brückenbauarbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bildquelle: Fotorealistische Darstellung WTM Engineers GmbH und Blunck + Morgen
Ausgleichsbetrag und die vorzeitige Ablöse

Liebe Eigentümer:innen,

laut § 154 Baugesetzbuch (BauGB) müssen sich Personen, die über Grundeigentum im Sanierungsgebiet verfügen, an den Kosten der Sanierung beteiligen. Das heißt, dass sie zur Zahlung eines sogenannten Ausgleichsbetrags an die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet sind. Die Zahlung des sogenannten Ausgleichsbetrags erfolgt nach Abschluss des Sanierungsverfahrens. Alternativ haben Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „Barmbek-Nord S1, Fuhlsbüttler Straße“ die Möglichkeit, im Vorwege eine freiwillige Ablöse mit der FHH zu vereinbaren. Außerdem können Sie erhöhte steuerliche Abschreibungen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Ihrer Gebäude gemäß §§ 7h, 10f EStG vornehmen. Wie das geht, möchten wir Ihnen hier erklären!

Dachmarke Barmbek

In mehreren intensiven Workshops wurde mit Gewerbetreibenden, sozialen Institutionen sowie Anwohner:innen eine für alle Aktiven zur Verfügung stehende Dachmarke entwickelt. Sie fungiert nun als Multiplikator und wird bei den zukünftigen, vielfältigen Aktionen in Barmbek genutzt.

Hier erfahren Sie mehr!

Blick nach Barmbek

Die Barmbeker:innen flanieren entlang der Fuhlsbüttler Straße, die Anfang 2017 im Rahmen des Sanierungsverfahrens umgestaltet wurde.

Foto: Julie Nagel

Weitere Projektseiten des Bezirksamts Hamburg Nord:
www.dulsberg-denkmalschutz.de
www.langenhorner-markt.hamburg.de

Neues vom Gleisbogen

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